Die Hausordnung

Schulordnung – Schülerinnen/Schüler

  • ➢  Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr (Ausnahme: Förderunterricht – Unterricht ab 07:15 Uhr möglich)

  • ➢  Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, werden die Eltern gebeten, diese nur bis zur Eingangstür zu begleiten.

  • ➢  Ab 07:35 Uhr beginnt die Aufsicht der Lehrerinnen. Für die Buskinder übernehmen die beiden Lehrerinnen Frau Alexandra Reschen und Frau Katja Bäck freiwillig die Beaufsichtigung ab 7:15 Uhr.

  • ➢  Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich höflich und rücksichtsvoll gegenüber allen

    Personen im Schulhaus.

  • ➢  Die Pausenordnungen müssen eingehalten werden.

  • ➢  Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule werden schonend behandelt und sauber

    gehalten.

  • ➢  Handys können ausgeschaltet in der Schultasche sein (gilt auch für Smartwatch). Sie

    dürfen aber erst nach dem Unterricht benützt werden. Kein Handy vor Schulbeginn vor dem Schulhaus.

    Schulordnung Eltern

  • ➢  Schulfremde Personen dürfen das Schulhaus nicht betreten. Gespräche mit dem/der Klassenlehrerin finden mit Terminvereinbarung statt.

  • ➢  SCHOOLFOX ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Es muss regelmäßig kontrolliert und bestätigt werden. Nachrichten dürfen nicht geteilt und/oder veröffentlich werden (z.B. Facebook)!

  • ➢  Ab dem ersten Tag muss eine Entschuldigung bei Abwesenheit des Kindes erfolgen (telefonisch oder per schoolfox).

    ➢Die Eltern achten auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie der unverbindlichen Übungen und auf die Erfüllung der Aufgabenpflicht des Kindes.

    ➢ Die Eltern unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Schulordnung Lehrerinnen/Lehrer

    ➢ Alle Lehrerinnen/Lehrer und die Leiterin der Schule stehen den Eltern für Gespräche nach entsprechender Terminvereinbarung und an den Elternsprechtagen zur Verfügung.

    ➢Bei Unfällen, Stundenentfällen, geplanten Schulveranstaltungen, Lern- und Erziehungsschwierigkeiten werden die Eltern umgehend bzw. rechtzeitig verständigt.

  • ➢  Alle Lehrpersonen und die Schulleiterin sind um eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern bemüht.

  • ➢  Das Kinderschutzkonzept wird in der Schule umgesetzt.