Die Hausordnung
Schulordnung – Schülerinnen/Schüler
➢ Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr
➢ Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, werden die Eltern gebeten, diese nur bis zur Eingangstür zu begleiten.
➢ Ab 07:35 Uhr beginnt die Aufsicht der Lehrerinnen. Für die Buskinder übernehmen die beiden Lehrerinnen Frau Alexandra Reschen und Frau Katja Bäck freiwillig die Beaufsichtigung ab 7:15 Uhr.
➢ Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich höflich und rücksichtsvoll gegenüber allen Personen im Schulhaus.
➢ Die Pausenordnungen müssen eingehalten werden.
➢ Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule werden schonend behandelt und sauber gehalten.
➢ Handys können ausgeschaltet in der Schultasche sein (gilt auch für Smartwatch). Sie dürfen aber erst nach dem Unterricht benützt werden. Auch vor Schulbeginn (vor dem Schulhaus) darf das Handy nicht verwendet werden.
Schulordnung – Eltern
➢ Schulfremde Personen dürfen das Schulhaus nicht betreten. Gespräche mit dem/der Klassenlehrerin finden mit Terminvereinbarung statt.
➢ SCHOOLFOX ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Es muss regelmäßig kontrolliert und bestätigt werden. Nachrichten dürfen nicht geteilt und/oder veröffentlich werden (z.B. Facebook)!
➢ Ab dem ersten Tag muss eine Entschuldigung bei Abwesenheit des Kindes erfolgen (telefonisch oder per schoolfox).
➢Die Eltern achten auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie der unverbindlichen Übungen und auf die Erfüllung der Aufgabenpflicht des Kindes.
➢ Die Eltern unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule.
Schulordnung – Lehrerinnen/Lehrer
➢ Alle Lehrerinnen/Lehrer und die Leiterin der Schule stehen den Eltern für Gespräche nach entsprechender Terminvereinbarung und an den Elternsprechtagen zur Verfügung.
➢Bei Unfällen, Stundenentfällen, geplanten Schulveranstaltungen, Lern- und Erziehungsschwierigkeiten werden die Eltern umgehend bzw. rechtzeitig verständigt.
➢ Alle Lehrpersonen und die Schulleiterin sind um eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern bemüht.
➢ Das Kinderschutzkonzept wird in der Schule umgesetzt.