Die Hausordnung
Schulordnung – Schülerinnen/Schüler
➢ Der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr (Ausnahme: Förderunterricht – Unterricht ab 07:15 Uhr möglich)
➢ Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, werden die Eltern gebeten, diese nur bis zur Eingangstür zu begleiten.
➢ Ab 07:35 Uhr beginnt die Aufsicht der Lehrerinnen. Für die Buskinder übernehmen die beiden Lehrerinnen Frau Alexandra Reschen und Frau Katja Bäck freiwillig die Beaufsichtigung ab 7:15 Uhr.
➢ Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich höflich und rücksichtsvoll gegenüber allen
Personen im Schulhaus.
➢ Die Pausenordnungen müssen eingehalten werden.
➢ Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule werden schonend behandelt und sauber
gehalten.
➢ Handys können ausgeschaltet in der Schultasche sein (gilt auch für Smartwatch). Sie
dürfen aber erst nach dem Unterricht benützt werden. Kein Handy vor Schulbeginn vor dem Schulhaus.
Schulordnung – Eltern
➢ Schulfremde Personen dürfen das Schulhaus nicht betreten. Gespräche mit dem/der Klassenlehrerin finden mit Terminvereinbarung statt.
➢ SCHOOLFOX ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Es muss regelmäßig kontrolliert und bestätigt werden. Nachrichten dürfen nicht geteilt und/oder veröffentlich werden (z.B. Facebook)!
➢ Ab dem ersten Tag muss eine Entschuldigung bei Abwesenheit des Kindes erfolgen (telefonisch oder per schoolfox).
➢Die Eltern achten auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie der unverbindlichen Übungen und auf die Erfüllung der Aufgabenpflicht des Kindes.
➢ Die Eltern unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Schulordnung – Lehrerinnen/Lehrer
➢ Alle Lehrerinnen/Lehrer und die Leiterin der Schule stehen den Eltern für Gespräche nach entsprechender Terminvereinbarung und an den Elternsprechtagen zur Verfügung.
➢Bei Unfällen, Stundenentfällen, geplanten Schulveranstaltungen, Lern- und Erziehungsschwierigkeiten werden die Eltern umgehend bzw. rechtzeitig verständigt.
➢ Alle Lehrpersonen und die Schulleiterin sind um eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern bemüht.
➢ Das Kinderschutzkonzept wird in der Schule umgesetzt.